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BÄK plant GOÄ-Novelle und Reform der Weiterbildungsordnung
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat einen mit dem PKV-Verband abgestimmten Entwurf einer umfangreichen Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgelegt. Die Novellierung der GOÄ sieht im Kern eine Abschaffung der Analog-Abrechnungen und eine Aufwertung der „sprechenden Medizin“ vor. Von einigen ärztlichen Verbänden gibt es an den Plänen erhebliche Kritik, auch von der dagnä: So findet etwa die patientenbezogene HIV-Versorgung in dem Entwurf bislang noch keine Berücksichtigung. Die dagnä hat sich daher mit der Aufforderung an die BÄK gewandt, die HIV-Versorgung (einschl. Prophylaxe) bei der anstehenden GOÄ-Novelle explizit mit abzubilden. Zudem haben wir der BÄK konkrete Vorschläge für Leistungsziffern übermittelt. Die BÄK hat angekündigt, nach Sichtung aller Rückmeldungen einen „intensiven Austausch“ mit den Fachgesellschaften vorzunehmen.
Zudem wurde die dagnä im November von DGI und DGIM darüber informiert, dass die BÄK eine Reform der Weiterbildungsordnung plant. So wird eine Angleichung an europäische Standards angestrebt und eine Verkürzung der Weiterbildungszeiten erwogen. Auch in diesen Prozess bindet sich die dagnä ein und fordert für die Weiterbildung des „Facharztes für innere Medizin und Infektiologie“ eine stärkere Anbindung an die ambulante infektiologische Versorgung. Wichtig ist uns auch die notwendige Förderung der ambulanten Weiterbildung. Unsere Vorschläge werden wir der BÄK gemeinsam mit der DGI am 17. Dezember im Rahmen eines Fachgesprächs vorstellen.