Mitgliedschaft
Vorteile einer Mitgliedschaft in der dagnä
- Wir bieten unseren Mitgliedern eine state of the art-Fortbildung im Bereich HIV-Medizin und Infektiologie: Dazu gehören vielfältige Weiterbildungsveranstaltungen und Symposien im Rahmen des dagnä-Workshops sowie online-gestütze Webinare und Seminaren für MFA etc.
- Wir schließen im Namen unserer Mitglieder Selektiv- und Direktverträge mit Kostenträgern ab.
- Wir initiieren zusammen mit unseren Mitgliedern wissenschaftliche Studien und Evaluationen der Behandlungsrealität von HIV und anderen Infektionskrankheiten in Deutschland.
- Wir informieren unsere Mitglieder regelmäßig durch Tickermeldungen, Mitgliederbriefe und Rundmails über alle aktuellen gesundheitspolitischen Änderungen und berufspolitischen Entscheidungen, Stellungnahmen, Nutzenbewertungen von Arzneimitteln, Positionspapiere und weitere Sachthemen.
- Wir stellen unseren Mitgliedern bei unserer jährlichen Mitgliederversammlung im Rahmen des dagnä-Workshops alle aktuellen berufspolitischen Themen vor.
- Wir erarbeiten für unsere Mitglieder Instrumente der Qualitätssicherung und entwickeln Therapieleitlinien mit und weiter.
Mitgliedschaften und Beiträge
- Ordentliche Mitgliedschaft
Der Beitrag für die ordentliche Mitgliedschaft in der dagnä beträgt 250,00 Euro pro Jahr. Sie haben auf Mitgliederversammlungen Rede- und Vorschlagsrecht. - Fördermitgliedschaft
Der Beitrag für eine Fördermitgliedschaft in der dagnä beträgt zurzeit 100,00 Euro pro Jahr. Im Unterschied zur ordentlichen Mitgliedschaft besteht kein Stimmrecht auf den Mitgliederversammlungen.
Beitragsordnung und Antrag auf Mitgliedschaft
Hier finden Sie die » Beitragsordnung (PDF).
Haben wir Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in der dagnä e.V. geweckt?
Dann finden Sie hier das » Online-Antragsformular auf Mitgliedschaft und hier den » Antrag auf Mitgliedschaft zum Download/Ausdrucken als PDF.
Spenden
Sie können die Arbeit der dagnä e. V. auch mit einer Spende unterstützen, für die Sie eine Spendenquittung erhalten. Die dagnä e.V. ist wegen Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege durch Bescheinigung des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin (Steuernummer 27/663/60851) als gemeinnützigen Zwecken dienend und zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen gehörig anerkannt worden. Wir können daher für eingehende Spenden bestätigen, dass die Zuwendungen nur zu als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecken i. S. d. Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung Abschnitt A Nr. 1 verwendet werden.