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DAK-Gesundheit - Teilnahme am Selektivvertrag nach § 140a SGB V in Hamburg
Die DAK-Gesundheit tritt ab dem 1. April 2024 dem Selektivvertrag nach § 140a SGB V zur besonderen Versorgung von Menschen mit HIV in Hamburg bei.
Der seit dem 1. Juli 2020 in Nordrhein erfolgreiche Selektivvertrag zwischen dagnä e.V. und AOK Nordrhein/Hamburg hatte im Juli 2023 auch die DAK-Gesundheit dazu motiviert, dem Vertrag beizutreten.
Nun wurde der Vertrag auf Hamburg ausgeweitet und ab sofort können auch HIV-Patient:innen der DAK an dem Vertrag teilnehmen. Die standardisierte Dokumentation der Gebrechlichkeit und Begleiterkrankungen sowie die Abklärung von Medikamenteninteraktionen sind identisch. Dies gilt auch für das Angebot von Zusatzleistungen für die Patient:innen.
Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt durch die Eingabe der Pseudoziffer 93290 über die KV-HH.
Dazu dagnä-Vorstand Michael Sabranski: „Durch den Betritt der DAK zum Selektivvertrag können wir nun noch gezielter auf die Bedürfnisse unserer Patient:innen eingehen und dabei eine koordinierte fachübergreifende Versorgung ermöglichen. Die abgeschlossenen Vereinbarungen mit beiden Krankenkassen liefern dafür die richtigen Impulse und sollten möglichst breit umgesetzt werden.“
Für die bereits am AOK-Vertrag teilnehmenden Ärzt:innen in Hamburg gilt die Genehmigung zur Abrechnung der Leistungen des Vertrages automatisch auch für die DAK-Gesundheit. Alle Vertragsunterlagen sowie u. a. die spezifischen Patienteneinschreibeformulare und Informationen für Versicherte der DAK-Gesundheit erhalten Sie über die Geschäftsstelle: