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23. August 2024

Mpox – keine einheitliche Abrechnungsvereinbarung bei KV + GKV

Aufgrund der in Afrika voranschreitenden Ausbreitung der Viruserkrankung Mpox erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) vergangene Woche einen „Gesundheitsnotstand von internationaler Tragweite (PHEIC)“. Zwar schätzen die europäische Gesundheitsbehörde ECDC und die Bundesregierung aktuell das Risiko einer Ausbreitung der neuen Variante Klade Ib in Europa/Deutschland als „sehr gering“ ein. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch in Deutschland Mpox-Fälle auftreten werden und die Nachfrage nach der Mpox-Impfung in den Praxen steigt.

Auf Nachfrage mussten wir feststellen, dass in den meisten Bundesländern noch keine Impfvereinbarungen zwischen KVen und Krankenkassen abgeschlossen wurden. Nach unserer Kenntnis wurde lediglich in 3 von 16 Ländern (BW, SH, SL) ein entsprechender Vertrag abgeschlossen. Alternativlösungen gibt es nur vereinzelt: In Hamburg zum Beispiel kann die Impfung weiterhin mit Jymneos auf Basis eines Kooperationsvertrages zwischen Land und KV-Hamburg durchgeführt werden.

In den meisten Bundesländern kann die Impfleistung aufgrund der fehlenden Impfvereinbarungen nur privat abrechnet werden. Patient:innen müssen für den sehr teuren Impfstoff in Vorleistung treten. Durch diese Hürden wird der Zugang und die Akzeptanz sowie die gewünschte Durchimpfungsrate der Zielgruppen gefährdet.

Die Schutzimpfung gegen Mpox bietet besonders gefährdeten Personen einen sehr guten Schutz. Sie verringert die Infektionsgefahr deutlich, dennoch eintretende Durchbruchsinfektionen verlaufen in der Regel weniger schwer und die Symptomatik hält im Vergleich zu Ungeimpften meist kürzer an. Somit wird die weitere Verbreitung der Erreger durch die Impfung abgeschwächt. Dieser Schutz kann aber nur erreicht werden, wenn die gefährdete Personengruppe auch einen niederschwelligen Zugang zu den notwendigen Schutzimpfungen erhält.

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