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DAK-Gesundheit tritt Selektivvertrag zur besonderen Versorgung von Menschen mit HIV in Nordrhein bei
Die DAK-Gesundheit ist zum 1. Juli 2023 dem Selektivvertrag nach § 140a SGB V zur besonderen Versorgung von Patienten mit HIV in Nordrhein beigetreten.
Dazu dagnä-Vorstand Stefan Mauss: „Der Erfolg des HIV Versorgungsvertrages mit AOK Nordrhein/Hamburg hat die DAK motiviert dem Vertrag beizutreten. Damit können ab sofort auch HIV-Patienten der DAK an dem Vertrag teilnehmen. Die standardisierte Dokumentation der Gebrechlichkeit und Begleiterkrankungen sowie die Abklärung von Medikamenteninteraktionen sind identisch. Dies gilt auch für das Angebot von Zusatzleistungen für die Patienten.“
Für die bereits am AOK-Vertrag teilnehmenden Ärzt:innen in Nordrhein gilt die Genehmigung zur Abrechnung der Leistungen des Vertrages automatisch auch für die DAK-Gesundheit. Alle Vertragsunterlagen sowie u. a. die spezifischen Patienteneinschreibeformulare und Informationen für Versicherte der DAK-Gesundheit erhalten Sie über die Geschäftsstelle: